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BVerwG, 22.07.1976 - IV B 110.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 12.12.1975 - IV OE 74/73
- BVerwG, 22.07.1976 - IV B 110.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1976 - 4 B 110.76
Die Rechtssache hat entgegen dem Beschwerdevorbringen keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; eine Revisionsentscheidung läßt nicht die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage des allein revisiblen Bundesrechts erwarten (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).